Impressum der Internetpräsenz www.mannheim-honorarberatung.de
Geschäftsführer: Johannes Marondel
TÄTIGKEITEN GEM. GEWERBEORDNUNG Als Finanzmakler und Versicherungsvermittler bieten wir Beratung in folgenden Bereichen an: Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer mit Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs.1 Gewerbeordnung Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 und 3 GewO Immobiliendarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO
VERMITTLERREGISTERNUMMER:
D-JH77-U47OK-18 IHK Rhein-Neckar (VV) – Versicherungsvermittler D-F-153-V5ZU-95 IHK Rhein-Neckar (FAV) – Finanzanlagenvermittler D-W-153-P786-40 Rhein-Neckar (IDV) – Immobiliendarlehensvermittler Darüber hinaus besteht die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO – erteilt durch die Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) am 24.11.2000.
Beschwerden können an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder telefonisch an 0621 – 125087-11 gerichtet werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten Was sind Nachhaltigkeitsrisiken? Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen? · Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte. · Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben. · Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen. Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO) Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen. Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO) Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.) Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO) Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. |