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Vollmachten, Testament und Nachlass ordnen

Finanzielle Vorsorge endet nicht bei Rente, Depot und Immobilie. Ebenso wichtig ist die Frage, wer handeln darf, wenn man selbst dazu vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist - und was später mit dem Vermögen geschehen soll. Vollmacht und Testament erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben. Die Vorsorgevollmacht wirkt vor allem zu Lebzeiten. Das Testament regelt die Vermögensnachfolge nach dem Tod. Beide sollten miteinander abgestimmt und für Angehörige im Ernstfall auffindbar sein.
29. Juli 2026 durch
Johannes Marondel

Angehörige dürfen nicht automatisch alles regeln

Ehepartner oder erwachsene Kinder besitzen nicht allein aufgrund ihrer familiären Stellung eine umfassende Vertretungsmacht. Für Ehegatten besteht zwar unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Notvertretungsrecht. Dieses ist jedoch auf Angelegenheiten der Gesundheitssorge beschränkt und grundsätzlich auf höchstens sechs Monate begrenzt. Bankgeschäfte, Immobilienangelegenheiten oder die allgemeine Vermögensverwaltung werden dadurch nicht umfassend abgedeckt.

Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich festlegen, welche Vertrauensperson später handeln darf. Die Vollmacht kann unter anderem folgende Bereiche umfassen:

  • Bankkonten, Depots und sonstiges Vermögen,
  • Verträge, Versicherungen und Behördenangelegenheiten,
  • Immobilien und Mietverhältnisse,
  • Gesundheitssorge und Pflege,
  • Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsfragen.

Eine ausreichend ausgestaltete Vorsorgevollmacht kann verhindern, dass das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen muss. Sie sollte genau zur persönlichen Situation passen. Für Grundstücksgeschäfte und bestimmte weitere Rechtsgeschäfte gelten zudem besondere Formanforderungen, weshalb bei größerem Vermögen oder Immobilieneigentum eine notarielle Gestaltung sinnvoll sein kann.

Besonders wichtig ist die Auswahl der bevollmächtigten Person. Sie erhält weitreichende Handlungsmöglichkeiten und unterliegt grundsätzlich nicht derselben laufenden gerichtlichen Kontrolle wie ein gerichtlich bestellter Betreuer. Vertrauen, Erreichbarkeit und die Fähigkeit, finanzielle Angelegenheiten zu überblicken, sind daher wichtiger als die reine verwandtschaftliche Nähe.

Betreuungsverfügung als zusätzliche Absicherung

Nicht jeder möchte einer anderen Person sofort eine umfassende Vollmacht erteilen. In diesem Fall kann eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein. Darin lässt sich festhalten, wen das Gericht im Bedarfsfall als Betreuer einsetzen soll und welche Wünsche bei der Betreuung beachtet werden sollen.

Anders als die Vorsorgevollmacht verhindert die Betreuungsverfügung eine gesetzliche Betreuung nicht. Sie beeinflusst aber, wer diese Aufgabe übernimmt und wie sie ausgeführt wird. Sie kann auch als Auffanglösung dienen, falls eine bestehende Vorsorgevollmacht nicht greift oder die bevollmächtigte Person ausfällt.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte können dadurch feststellen, dass entsprechende Regelungen vorhanden sind. Die eigentlichen Dokumente müssen trotzdem so verwahrt werden, dass die bevollmächtigte Person sie im Ernstfall nutzen kann.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge

Ein Testament ist nicht nur bei großem Vermögen notwendig. Auch eine Immobilie, ein Wertpapierdepot, ein Unternehmen oder eine Patchworkfamilie können dazu führen, dass die gesetzliche Erbfolge nicht den persönlichen Vorstellungen entspricht.

Ohne wirksames Testament oder Erbvertrag verteilt sich der Nachlass nach den gesetzlichen Regeln. Ehepartner erben dabei nicht automatisch alles. Auch Kinder und je nach Familienkonstellation weitere Verwandte können erbberechtigt sein.

Ein privates Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Ort und Datum sollten ebenfalls enthalten sein. Ein am Computer geschriebener und lediglich unterschriebener Text erfüllt diese Form nicht. Ehegatten können ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament errichten, indem einer den vollständigen Text schreibt und beide unterschreiben.

"Mit einer passenden Vorsorgevollmacht, einer ergänzenden Betreuungsverfügung und einem auffindbaren Testament lassen sich Unsicherheit und familiäre Konflikte deutlich reduzieren. Entscheidend ist, die Dokumente nicht nur zu erstellen, sondern sie aufeinander abzustimmen, sicher aufzubewahren und regelmäßig zu aktualisieren."

Bei komplizierteren Familien- oder Vermögensverhältnissen kann eine notarielle Beratung helfen, unklare Formulierungen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Das gilt beispielsweise bei:

  • Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen,
  • unverheirateten Paaren,
  • Immobilien oder Unternehmensvermögen,
  • Schenkungen zu Lebzeiten,
  • gewünschten Vor- und Nacherben,
  • Vermächtnissen an einzelne Personen.

Auch Pflichtteilsansprüche müssen berücksichtigt werden. Werden Kinder, Ehepartner oder unter bestimmten Voraussetzungen Eltern von der Erbfolge ausgeschlossen, können ihnen Pflichtteilsansprüche zustehen. Der Pflichtteil entspricht grundsätzlich der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Ein Testament muss gefunden werden

Ein sorgfältig formuliertes Testament hilft wenig, wenn es nach dem Tod nicht auffindbar ist. Notarielle Testamente und Erbverträge werden registriert. Dasselbe gilt für handschriftliche Testamente, die bei einem Gericht amtlich verwahrt werden. Ein ausschließlich zu Hause aufbewahrtes Testament wird dagegen nicht automatisch im Zentralen Testamentsregister erfasst.

Bei einem in Deutschland registrierten Sterbefall wird das Zentrale Testamentsregister automatisch überprüft. Eine hinterlegte Urkunde wird anschließend an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet und dort eröffnet.

Neben dem Testament sollte eine geordnete Vermögensübersicht vorhanden sein. Dazu gehören Konten, Depots, Versicherungen, Immobilien, Darlehen, wiederkehrende Zahlungen und wichtige Ansprechpartner. Passwörter sollten nicht offen im Testament stehen, aber der Zugang zum digitalen Nachlass sollte sicher organisiert sein.

Regelmäßig überprüfen statt einmal abheften

Vollmachten und Nachlassregelungen sollten bei größeren Veränderungen überprüft werden. Dazu zählen eine Scheidung, eine neue Partnerschaft, Todesfälle, Immobilienkäufe, Schenkungen oder veränderte familiäre Beziehungen. Auch Bevollmächtigte können erkranken, versterben oder die Aufgabe nicht mehr übernehmen wollen.

Fazit: Handlungsfähigkeit und Vermögen gemeinsam ordnen

Eine gute Vorsorge beantwortet zwei unterschiedliche Fragen: Wer handelt für mich, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann? Und wer erhält später mein Vermögen?

Mit einer passenden Vorsorgevollmacht, einer ergänzenden Betreuungsverfügung und einem auffindbaren Testament lassen sich Unsicherheit und familiäre Konflikte deutlich reduzieren. Entscheidend ist, die Dokumente nicht nur zu erstellen, sondern sie aufeinander abzustimmen, sicher aufzubewahren und regelmäßig zu aktualisieren.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Nachlassberatung dar. Formvorschriften, Vertretungsbefugnisse, Pflichtteilsansprüche und erbrechtliche Folgen hängen von der persönlichen und familiären Situation ab. Bei größeren Vermögen, Immobilien, Unternehmen oder komplexen Familienverhältnissen sollten entsprechend befugte Fachleute hinzugezogen werden.

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Die Immobilie zu knapp kalkuliert
Der Kauf einer Immobilie gehört für viele Menschen zu den größten finanziellen Entscheidungen ihres Lebens. Umso belastender ist es, wenn sich einige Jahre später zeigt, dass die Finanzierung zu knapp geplant war. Die Kreditrate passt nur in guten Monaten, Rücklagen fehlen und unerwartete Reparaturen bringen den gesamten Haushalt aus dem Gleichgewicht. Die Fehlentscheidung liegt dabei nicht immer im Immobilienkauf selbst. Häufig wurde die Belastung schlicht zu optimistisch gerechnet. Kaufpreis und monatliche Rate standen im Mittelpunkt, während Nebenkosten, Instandhaltung, Modernisierung und Veränderungen im Einkommen zu wenig berücksichtigt wurden. Eine solche Situation ist ernst, aber nicht automatisch aussichtslos. Entscheidend ist, früh zu reagieren und nicht zu warten, bis erste Zahlungen ausfallen.