Zum Inhalt springen

Null Risiko wirkt attraktiv

Ein Risiko von 1 Prozent vollständig auf null zu reduzieren, fühlt sich oft besonders wertvoll an. Gleichzeitig kann eine Verringerung eines deutlich größeren Risikos von 20 auf 10 Prozent weniger attraktiv erscheinen – obwohl damit absolut wesentlich mehr Risiko beseitigt wird. Dieses Phänomen bezeichnet die Behavioral Finance (verhaltensorientierte Finanzforschung) als Zero-Risk Bias (übermäßige Bevorzugung der vollständigen Beseitigung eines kleinen Risikos). Die Zahl null besitzt eine besondere psychologische Wirkung. Ein Risiko ist nicht mehr nur kleiner, sondern scheinbar vollständig verschwunden. Das vermittelt Sicherheit und Abschluss.
18. September 2026 durch
Johannes Marondel

Null wirkt stärker als deutlich weniger

Angenommen, zwei finanzielle Risiken können reduziert werden. Risiko A hat eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 1 Prozent und lässt sich vollständig beseitigen. Risiko B liegt bei 20 Prozent und könnte auf 10 Prozent halbiert werden.

Rechnerisch ist die Reduzierung von Risiko B wesentlich größer. Psychologisch kann trotzdem die vollständige Beseitigung von Risiko A attraktiver wirken, weil anschließend „nichts mehr passieren kann“.

Der Zero-Risk Bias kann sich in verschiedenen Finanzentscheidungen zeigen:

  • kleine Restschulden werden vollständig getilgt, während teurere Schulden bestehen bleiben,
  • ein geringes Einzelrisiko wird aufwendig abgesichert, obwohl größere Risiken unberücksichtigt bleiben,
  • vollständig sichere Anlagen werden bevorzugt, obwohl dadurch langfristige Kaufkraftrisiken steigen,
  • viel Aufwand wird betrieben, um ein kleines Risiko auf null zu bringen, statt ein bedeutenderes Risiko stark zu reduzieren.

Das Gefühl vollständiger Sicherheit kann dadurch wichtiger werden als die tatsächliche Risikowirkung.

Restschuld als anschauliches Beispiel

Angenommen, jemand besitzt zwei Kredite. Kredit A weist noch 5.000 Euro Restschuld zu 2 Prozent Zins auf. Kredit B beträgt 50.000 Euro zu 7 Prozent. Mit 5.000 Euro freier Liquidität könnte Kredit A vollständig verschwinden.

Psychologisch ist das attraktiv: ein Kredit weniger, eine Verpflichtung komplett erledigt. Rein wirtschaftlich könnte es jedoch sinnvoller sein, die 5.000 Euro zur Reduzierung des deutlich teureren Kredits B zu verwenden.

Genau hier zeigt sich der Zero-Risk Bias. Das vollständig verschwundene kleine Problem fühlt sich besser an als die stärkere Reduzierung eines größeren Problems.

"Der Zero-Risk Bias erinnert daran, Risiken nach ihrer tatsächlichen Bedeutung für das Gesamtvermögen zu priorisieren. Nicht das erste Risiko, das sich vollständig beseitigen lässt, sollte automatisch Vorrang haben – sondern dasjenige, dessen Reduzierung den größten Nutzen bringt."

Gesamtrisiko statt Einzelrisiko betrachten

Das Gegenmittel besteht darin, Risiken nicht isoliert nach dem Kriterium „vollständig weg oder nicht“ zu beurteilen. Wichtiger ist, welchen Beitrag eine Maßnahme zur gesamten finanziellen Sicherheit leistet.

Dabei helfen beispielsweise folgende Fragen:

  • Wie groß ist das Risiko heute tatsächlich?
  • Um wie viel wird es durch die Maßnahme reduziert?
  • Gibt es ein größeres Risiko, das mit demselben Aufwand stärker gesenkt werden könnte?

Diese Betrachtung verhindert, dass die attraktive Zahl null automatisch gewinnt.

Fazit

Vollständige Sicherheit besitzt einen besonderen psychologischen Reiz. Deshalb kann die Beseitigung eines kleinen Risikos attraktiver wirken als eine deutlich größere Reduzierung eines bedeutenderen Risikos.

Der Zero-Risk Bias erinnert daran, Risiken nach ihrer tatsächlichen Bedeutung für das Gesamtvermögen zu priorisieren. Nicht das erste Risiko, das sich vollständig beseitigen lässt, sollte automatisch Vorrang haben – sondern dasjenige, dessen Reduzierung den größten Nutzen bringt.

Archiv
Versicherungen und Bezugsrechte ordnen
Vertragsregelungen und Testament miteinander in Einklang bringen. Wer in einem Testament festlegt, wer später welches Vermögen erhalten soll, könnte annehmen, damit sei die gesamte Verteilung geregelt. Bei bestimmten Versicherungen und anderen Verträgen kann jedoch zusätzlich ein Bezugsrecht bestehen. Dann entscheidet nicht allein das Testament darüber, wer eine Leistung erhält. Besonders relevant ist dies bei Lebensversicherungen. Dort kann eine bestimmte Person als Bezugsberechtigter für die Versicherungsleistung bestimmt werden. Diese Vertragsregelung kann unabhängig davon bestehen, welche Erbfolge sich später aus Testament oder Gesetz ergibt.