Mehrere Banken erfordern eine Aufteilung
Wer nur eine Bank nutzt, kann dort den vollständigen Betrag freistellen. Schwieriger wird es bei Girokonten, Tagesgeld, Festgeld und Wertpapierdepots bei verschiedenen Instituten. Der Freibetrag darf auf mehrere Banken verteilt werden, die Summe sämtlicher Freistellungsaufträge darf den persönlichen Höchstbetrag jedoch nicht überschreiten. Genau dies wird im amtlichen Formular ausdrücklich bestätigt.
Eine sinnvolle Verteilung orientiert sich deshalb nicht am Kontostand, sondern an den erwarteten steuerpflichtigen Erträgen. Beispielsweise können hohe Guthaben auf einem niedrig verzinsten Konto weniger Freibetrag benötigen als ein kleineres Depot mit Dividenden und realisierten Kursgewinnen.
Typische Fehler sind:
- ein alter Freistellungsauftrag bei einer kaum noch genutzten Bank,
- eine zu hohe Freistellung auf einem Konto ohne nennenswerte Erträge,
- neu eröffnete Konten oder Depots ohne Freistellungsauftrag,
- mehrere Aufträge, deren Gesamtbetrag den zulässigen Höchstbetrag überschreitet.
Die Bank betrachtet das gesamte Kundenverhältnis
Ein Freistellungsauftrag wird grundsätzlich gegenüber dem jeweiligen Institut erteilt. Er lässt sich nicht beliebig auf einzelne Konten oder Depots bei derselben Bank beschränken. Die Bank berücksichtigt ihn vielmehr für die bei ihr geführten entsprechenden Geschäftsbeziehungen.
Für einen wirksamen Freistellungsauftrag ist außerdem die steuerliche Identifikationsnummer erforderlich. Bei gemeinsamen Aufträgen müssen die entsprechenden Identifikationsnummern beider Personen vorliegen.
"Der Freistellungsauftrag ist ein kleines Formular mit unmittelbarer finanzieller Wirkung. Entscheidend ist weniger, möglichst viele Aufträge zu erteilen, sondern den vorhandenen Freibetrag dort zu platzieren, wo tatsächlich Kapitalerträge entstehen."
Die Nutzung bleibt nicht ausschließlich zwischen Kunde und Bank. Institute melden dem Bundeszentralamt für Steuern unter anderem Kapitalerträge, bei denen aufgrund eines Freistellungsauftrags kein Steuerabzug vorgenommen wurde. Dadurch lassen sich die tatsächlich genutzten Freibeträge bankübergreifend nachvollziehen.
Zu wenig Freistellung ist meist reparierbar
Wurde der Freibetrag ungünstig verteilt und hat eine Bank deshalb Kapitalertragsteuer einbehalten, ist das Geld nicht zwangsläufig verloren. Eine zu viel gezahlte Steuer kann je nach persönlicher Situation über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden.
Praktischer ist es dennoch, die Aufträge regelmäßig zu kontrollieren. Gerade nach Bankwechseln, Depotüberträgen, größeren Verkäufen oder stark veränderten Zinsen kann eine bisher sinnvolle Aufteilung nicht mehr passen.
Fazit
Der Freistellungsauftrag ist ein kleines Formular mit unmittelbarer finanzieller Wirkung. Entscheidend ist weniger, möglichst viele Aufträge zu erteilen, sondern den vorhandenen Freibetrag dort zu platzieren, wo tatsächlich Kapitalerträge entstehen.
Eine jährliche Kontrolle aller Banken und Depots verhindert, dass Freibeträge ungenutzt bleiben oder versehentlich mehrfach zu hoch vergeben werden.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.