Die Berufsbezeichnung allein sagt wenig aus
Grundsätzlich darf sich nahezu jeder "Finanzberater" nennen. Aus der Bezeichnung selbst lässt sich nicht erkennen, welche Produkte angeboten werden dürfen oder welche gesetzlichen Pflichten bestehen.
Erst die zugrunde liegende Erlaubnis regelt, welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden dürfen. Ein Berater kann beispielsweise nur Versicherungen vermitteln, ein anderer zusätzlich Investmentfonds beraten und ein dritter sogar eigenständig Kundengelder verwalten.
Für Verbraucher bedeutet das: Zwei Personen mit derselben Berufsbezeichnung können vollkommen unterschiedliche Leistungen anbieten.
Einige typische Bezeichnungen sind:
- Finanzberater
- Vermögensberater
- Finanzplaner
- Financial Advisor
- Finanzmakler
Diese Begriffe sagen zunächst nichts über die rechtlichen Befugnisse aus.
Zulassungen schaffen einen rechtlichen Rahmen
Für viele Tätigkeiten im Finanzbereich sind behördliche Erlaubnisse erforderlich. Diese werden überwiegend durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) oder durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.
Zu den wichtigsten Zulassungen gehören unter anderem:
- Versicherungsvermittler nach § 34d GewO
- Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO
- Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO
- Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO
- Vermögensverwalter mit BaFin-Lizenz
Jede dieser Erlaubnisse definiert genau, welche Dienstleistungen erbracht werden dürfen und welche Anforderungen an Sachkunde, Zuverlässigkeit, Weiterbildung und Haftung bestehen.
Mehrere Zulassungen sind die Regel
Viele Verbraucher sind überrascht, dass zahlreiche Berater mehrere Zulassungen besitzen. Ein selbstständiger Berater kann beispielsweise gleichzeitig als Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler tätig sein.
Das hat praktische Gründe. Kunden möchten häufig verschiedene finanzielle Themen aus einer Hand besprechen. Wer etwa eine Immobilie kauft, benötigt oft gleichzeitig eine Baufinanzierung, passende Versicherungen und eine langfristige Vermögensplanung.
"Nicht die Berufsbezeichnung entscheidet darüber, welche Leistungen angeboten werden dürfen, sondern die zugrunde liegende und häufig im Impressum oder in der Erstinformation nachlesbare Zulassung.“
Mehrere Erlaubnisse ermöglichen daher ein breiteres Beratungsangebot. Gleichzeitig muss für jede Tätigkeit der jeweils geltende Rechtsrahmen eingehalten werden.
Ein Berater kann beispielsweise:
- Versicherungen vermitteln
- Investmentfonds beraten
- Baufinanzierungen vermitteln
- zusätzliche Finanzplanung anbieten
Nicht jede Zulassung erlaubt jedoch jede Tätigkeit.
Ein Blick in die Unterlagen lohnt sich
Verbraucher sollten sich deshalb nicht allein auf Werbeaussagen verlassen. Jeder zugelassene Berater muss Informationen über seinen Status offenlegen. Diese finden sich häufig in der sogenannten Erstinformation, im Impressum der Internetseite oder in öffentlichen Registern.
Ein kurzer Blick auf diese Angaben kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und die angebotenen Leistungen besser einzuordnen.
Das Wissen über Zulassungen ersetzt zwar keine gute Beratung. Es schafft aber Transparenz und erleichtert die Einschätzung, welche Dienstleistungen tatsächlich angeboten werden dürfen.