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Die eigene Immobilie im Rentenalter

Die eigene Immobilie ist für viele Menschen weit mehr als ein Vermögenswert. Sie steht für Vertrautheit, Selbstständigkeit und ein Zuhause, das über Jahrzehnte gewachsen ist. Gleichzeitig kann ein Haus oder eine große Wohnung im Rentenalter zunehmend Arbeit und Kosten verursachen. Treppen werden beschwerlicher, Reparaturen häufen sich und ein erheblicher Teil des Vermögens bleibt im Gebäude gebunden. Deshalb sollte die Entscheidung nicht nur lauten: behalten oder verkaufen? Auch ein altersgerechter Umbau, eine Vermietung, die Übertragung innerhalb der Familie oder eine Verrentung können infrage kommen. Entscheidend ist, welche Lösung zur Gesundheit, zum Einkommen, zur familiären Situation und zu den persönlichen Wünschen passt.
27. Juli 2026 durch
Johannes Marondel

Bleiben und rechtzeitig modernisieren

Wer sich in seiner Immobilie wohlfühlt, über ein tragfähiges soziales Umfeld verfügt und die laufenden Kosten tragen kann, muss nicht allein wegen des Rentenbeginns über einen Verkauf nachdenken. Wichtig ist jedoch, frühzeitig zu prüfen, ob das Haus auch bei eingeschränkter Beweglichkeit noch geeignet wäre.

Typische Maßnahmen sind:

  • ein schwellenarmer Zugang und breitere Türen,
  • eine bodengleiche Dusche und mehr Bewegungsfläche im Bad,
  • Handläufe, bessere Beleuchtung oder ein Treppenlift,
  • leicht erreichbare Bedienelemente und technische Assistenzsysteme.

Solche Umbauten erhöhen häufig schon heute den Komfort. Im Jahr 2026 fördert die KfW bestimmte Maßnahmen zur Barrierereduzierung über einen Zuschuss von 10 bis 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Daneben steht der Förderkredit „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung. Förderanträge müssen grundsätzlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.

Neben den Umbaukosten sollten Eigentümer auch die langfristige Instandhaltung einplanen. Dach, Heizung, Fenster oder Fassade können hohe Einmalzahlungen erfordern. Wer nur die laufenden Nebenkosten betrachtet, unterschätzt daher leicht die tatsächliche finanzielle Belastung.

Verkaufen und kleiner wohnen

Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn die Immobilie zu groß geworden ist, hohe Investitionen anstehen oder das gebundene Vermögen für den Lebensunterhalt benötigt wird. Eine kleinere Eigentumswohnung oder Mietwohnung kann weniger Arbeit verursachen und zugleich Kapital freisetzen.

Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Haus wird für 600.000 Euro verkauft. Nach Kaufnebenkosten, Umzug und dem Erwerb einer kleineren Wohnung verbleiben 200.000 Euro. Dieses Kapital kann als Reserve, für regelmäßige Entnahmen oder für größere Ausgaben im späteren Leben verwendet werden.

Dabei sollte nicht nur der mögliche Verkaufspreis betrachtet werden. Entscheidend ist, welche Wohnkosten danach entstehen. Eine kleinere Wohnung in guter Lage kann teuer sein. Bei einer Mietwohnung kommt hinzu, dass die Miete dauerhaft aus dem Alterseinkommen getragen werden muss.

Auch steuerliche Fragen können eine Rolle spielen. Gewinne aus dem Verkauf einer privaten Immobilie können grundsätzlich steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Eine wichtige Ausnahme besteht insbesondere bei einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

Vermieten statt endgültig verkaufen

Wer in eine kleinere Wohnung, zu Angehörigen oder in eine betreute Wohnform zieht, kann die bisherige Immobilie möglicherweise vermieten. Dadurch bleibt das Eigentum erhalten und es entstehen regelmäßige Einnahmen.

Die Bruttomiete ist jedoch nicht mit einem sicheren Zusatzeinkommen gleichzusetzen. Eigentümer müssen unter anderem Rücklagen für Reparaturen, Verwaltung, mögliche Leerstände und nicht umlagefähige Kosten einplanen. Hinzu kommen steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Eine Vermietung eignet sich deshalb eher für Menschen, die sich weiterhin mit der Immobilie beschäftigen möchten oder eine zuverlässige Verwaltung beauftragen. Wer seine finanziellen und organisatorischen Verpflichtungen deutlich reduzieren möchte, erreicht dieses Ziel durch eine Vermietung nicht unbedingt.

"Eine gute Entscheidung verbindet Wohnqualität, finanzielle Tragfähigkeit und langfristige Selbstständigkeit. Wer Umbaukosten, Instandhaltung, zukünftige Wohnalternativen und den tatsächlichen Kapitalbedarf gemeinsam betrachtet, kann die Immobilie weiterhin als Stärke nutzen, statt sich später von ihr eingeengt zu fühlen."

Innerhalb der Familie übertragen

Manche Eigentümer möchten ihr Haus bereits zu Lebzeiten an Kinder oder andere Angehörige übertragen. Dabei können ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch vereinbart und im Grundbuch gesichert werden.

Ein Wohnrecht erlaubt der berechtigten Person grundsätzlich, die vereinbarten Räume weiterhin selbst zu nutzen. Ein Nießbrauch geht weiter: Der Berechtigte darf die Immobilie nutzen und grundsätzlich auch Erträge daraus ziehen, etwa durch eine Vermietung.

Eine Grundstücksübertragung muss notariell beurkundet werden. Im Vertrag sollte präzise geregelt sein, wer künftig Kosten, Reparaturen, Versicherungen und größere Modernisierungen übernimmt.

Vor einer Übertragung sollte außerdem geklärt werden, ob ausreichend weiteres Vermögen vorhanden ist. Wer sein wesentliches Eigentum frühzeitig verschenkt, kann später finanziell stark von den neuen Eigentümern abhängig werden.

Immobilienrente und Teilverkauf genau prüfen

Wer in seinem Zuhause wohnen bleiben, aber Kapital daraus lösen möchte, stößt häufig auf Immobilienrenten oder Teilverkaufsangebote.

Bei einer echten Leibrente wird die Immobilie verkauft. Als Gegenleistung erhält der frühere Eigentümer eine laufende Zahlung und behält üblicherweise ein Wohn- oder Nießbrauchrecht. Die Höhe der Zahlung hängt unter anderem vom Immobilienwert, dem Alter der berechtigten Person und dem Wert des eingetragenen Nutzungsrechts ab. Hohe Vertrags- und Vermittlungskosten sowie die wirtschaftliche Sicherheit des Vertragspartners müssen sorgfältig geprüft werden.

Bei einem Teilverkauf bleibt der Verkäufer Miteigentümer, zahlt für den verkauften Anteil aber regelmäßig ein Nutzungsentgelt. Häufig trägt er trotzdem weiterhin einen großen Teil oder sogar sämtliche Instandhaltungskosten. Bei einem späteren Gesamtverkauf können zusätzliche Entgelte und vertraglich abgesicherte Mindestanteile des Anbieters hinzukommen. Solche Angebote sollten deshalb nicht mit einem unkomplizierten Verkauf eines kleinen Hausanteils verwechselt werden.

Die Entscheidung nicht zu lange aufschieben

Die beste Lösung hängt nicht allein vom Immobilienwert ab. Mindestens ebenso wichtig sind diese Fragen:

  • Kann die Immobilie körperlich und organisatorisch dauerhaft bewältigt werden?
  • Reichen Einkommen und Rücklagen für laufende Kosten und größere Reparaturen?
  • Wird zusätzliches Kapital für Lebensunterhalt, Pflege oder andere Wünsche benötigt?
  • Soll die Immobilie später an die Familie übergehen?
  • Wie wichtig sind Nachbarschaft, medizinische Versorgung und soziale Kontakte?

Wer diese Fragen beantwortet, solange noch kein unmittelbarer Handlungsdruck besteht, behält mehr Wahlmöglichkeiten. Ein überstürzter Verkauf nach einem gesundheitlichen Einschnitt führt dagegen häufig zu schlechteren Entscheidungen.

Fazit: Die Immobilie muss zum Leben passen

Die eigene Immobilie kann im Rentenalter Sicherheit bieten, aber auch einen erheblichen Teil des Vermögens binden und dauerhaft Kosten verursachen. Behalten ist nicht grundsätzlich besser als verkaufen – und verkaufen nicht automatisch wirtschaftlicher als bleiben.

Eine gute Entscheidung verbindet Wohnqualität, finanzielle Tragfähigkeit und langfristige Selbstständigkeit. Wer Umbaukosten, Instandhaltung, zukünftige Wohnalternativen und den tatsächlichen Kapitalbedarf gemeinsam betrachtet, kann die Immobilie weiterhin als Stärke nutzen, statt sich später von ihr eingeengt zu fühlen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Finanzierungs-, Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Steuerliche Folgen, Fördermöglichkeiten sowie die rechtliche Gestaltung von Wohnrecht, Nießbrauch, Übertragung oder Immobilienverrentung hängen vom Einzelfall und den jeweils aktuellen Regelungen ab. Vor verbindlichen Entscheidungen sollten entsprechend befugte Fachleute hinzugezogen werden.

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Steuerrücklagen – Geld, das nicht wirklich zur Verfügung steht
Ein voller Geschäftskontostand wirkt beruhigend. Gerade nach einem starken Monat kann schnell der Eindruck entstehen, dass ausreichend Geld für eine private Entnahme, eine Investition oder einen größeren Kauf vorhanden ist. Für Selbstständige ist dieser Eindruck jedoch oft trügerisch. Ein Teil des Geldes gehört wirtschaftlich bereits dem Finanzamt, auch wenn es noch auf dem eigenen Konto liegt. Steuerrücklagen sind deshalb kein optionaler Sicherheitspuffer. Sie gehören zur laufenden Finanzplanung und sollten von Anfang an getrennt behandelt werden.