Der Übergang zur Entnahme verändert die Risikolage
Während der Ansparphase können fallende Aktienkurse für langfristige Anleger sogar vorteilhaft sein, wenn sie regelmäßig zusätzliche Anteile zu niedrigeren Preisen erwerben. Im Ruhestand kehrt sich dieser Effekt teilweise um.
Müssen nach einem starken Kursrückgang Aktien verkauft werden, stehen diese Anteile für eine spätere Markterholung nicht mehr zur Verfügung. Besonders ungünstig können deshalb größere Verluste unmittelbar zu Beginn der Entnahmephase sein.
Dieses sogenannte Reihenfolgerisiko wird auch bei Entnahmeplänen im Ruhestand berücksichtigt. Nicht allein die durchschnittliche Rendite, sondern auch die zeitliche Abfolge von Gewinnen und Verlusten beeinflusst, wie lange ein Vermögen reicht.
Die kommenden Jahre benötigen eine eigene Liquiditätsplanung
Eine praktikable Vorgehensweise besteht darin, den zukünftigen Kapitalbedarf nach zeitlichen Abschnitten zu betrachten.
Dabei können drei Vermögensbereiche unterschieden werden:
- Kurzfristiger Bedarf: Geld für absehbare Entnahmen und größere Ausgaben, das möglichst schwankungsarm verfügbar bleiben soll.
- Mittelfristiger Bedarf: Kapital, bei dem Stabilität und begrenzte Ertragschancen kombiniert werden können.
- Langfristiges Vermögen: Mittel, die möglicherweise erst in zehn oder zwanzig Jahren benötigt werden und weiterhin teilweise in Aktien investiert bleiben können.
Eine solche Aufteilung garantiert keine höheren Renditen. Sie kann jedoch verhindern, dass Anleger bei ungünstigen Marktbedingungen ausschließlich wegen laufender Ausgaben verkaufen müssen.
Wer frühzeitig ausreichend Liquidität für bevorstehende Ausgaben aufbaut, kann den Verkaufsdruck während schwacher Börsenphasen reduzieren.
Der Rentenbeginn ist kein automatischer Verkaufszeitpunkt
Wer mit 67 Jahren in Rente geht, benötigt sein Vermögen möglicherweise noch mehrere Jahrzehnte. Ein vollständiger Rückzug aus Aktien würde deshalb zwar kurzfristige Kursschwankungen reduzieren, zugleich aber die langfristigen Wachstumschancen begrenzen.
Die grundsätzliche Überlegung, die Aktienquote im Alter zu reduzieren, sollte deshalb nicht allein am Geburtstag festgemacht werden. Entscheidend sind verlässliche Renteneinkünfte, der jährliche Kapitalbedarf und die vorhandenen Rücklagen.
Auch steuerliche Folgen verdienen Beachtung. Größere Umschichtungen können steuerpflichtige Kursgewinne realisieren. Häufig lassen sich Veränderungen schrittweise gestalten, etwa durch neue Einzahlungen, fällige Anlagen oder gezielte Teilverkäufe.
"Ein vollständiger Verkauf sämtlicher Aktien vor dem Ruhestand ist ebenso wenig überzeugend wie die unveränderte Fortführung einer möglicherweise zu riskanten Ansparstrategie. Der Übergang zur Entnahme verändert die finanziellen Anforderungen, beseitigt jedoch nicht die Notwendigkeit, langfristig ausreichende Erträge zu erwirtschaften."
Dass sich die Aktienquote im Laufe verschiedener Lebensphasen verändern kann, bedeutet keineswegs, dass ein festgelegter Aktienanteil für sämtliche Anleger desselben Alters geeignet wäre.
Fazit: Die Kapitalverwendung bestimmt die Vermögensstruktur
Ein vollständiger Verkauf sämtlicher Aktien vor dem Ruhestand ist ebenso wenig überzeugend wie die unveränderte Fortführung einer möglicherweise zu riskanten Ansparstrategie. Der Übergang zur Entnahme verändert die finanziellen Anforderungen, beseitigt jedoch nicht die Notwendigkeit, langfristig ausreichende Erträge zu erwirtschaften.
Eine tragfähige Lösung verbindet deshalb schwankungsarme Mittel für absehbare Ausgaben mit einem langfristig investierten Vermögensteil. Entscheidend ist, wann das Kapital benötigt wird, welche verlässlichen Einkünfte zur Verfügung stehen und wie viel vorübergehender Verlust tatsächlich verkraftet werden kann. Der Ruhestand sollte somit kein Anlass für eine pauschale Verkaufsentscheidung sein, sondern für eine systematische Anpassung der Vermögensstruktur an den zukünftigen Finanzbedarf.
Hinweis: Der Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Finanz-, Anlage- oder Steuerberatung dar. Die geeignete Vermögensaufteilung hängt von den persönlichen Einkommens-, Vermögens- und Risikoverhältnissen ab.