Fondsgebundene Lebensversicherung *)
Nettorendite: 4,26 % (vor Steuern)
*) Hinweis Bei der Berechnung der Verminderung der effektiven Verzinsung durch die Kosten der Versicherung wurden Durchschnittswerte aus der Vergleichssoftware Morgen&Morgen (Version 7.40) zugrunde gelegt. Diese betragen im Einzelnen: Abschlusskosten 4 %, Verwaltungskosten 6 %, Stückkosten 12 € und 0,3 % p. a. auf das jährliche Fondsvermögen. Für die Anlage der monatlichen Einzahlungen wurde ein thesaurierender gemanagter Fonds angenommen, dabei wurde für die gesamten anfallenden Fondskosten ein marktüblicher Satz von 2,45 % p. a. angesetzt. Zur Ermittlung der Auszahlung nach Steuern wurde die Besteuerung mit dem halben Unterschiedsbetrag unter Berücksichtigung eines individuellen Einkommensteuersatzes von 35 % im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angenommen. Solidaritätszuschlag und evtl. anfallende Kirchensteuer wurden nicht berücksichtigt.
Nettorendite: 5,12 % (vor Steuern)
*) Hinweis
Angenommen wurde ein Ausgabeaufschlag von 5 %. Für die Anlage der monatlichen Einzahlungen wurde ein thesaurierender gemanagter Fonds angenommen, dabei wurde für die gesamten anfallenden Fondskosten ein marktüblicher Satz von 2,45 % p. a. angesetzt. Zur Ermittlung der Auszahlung nach Steuern wurde vereinfachend angenommen, dass keine laufende Abgeltungsteuer anfällt. Solidaritätszuschlag und evtl. anfallende Kirchensteuer wurden nicht berücksichtigt.
Nettorendite: 6,92 % (vor Steuern)
*) Hinweis
Bei der Berechnung der Verminderung der effektiven Verzinsung durch die Kosten der Versicherung wurden folgende Kosten zugrunde gelegt: Abschlusskosten 0 %, Verwaltungskosten 4 %, Stückkosten 0 € und 0,3 % p. a. auf das jährliche Fondsvermögen. Im Beispiel wurde kein Honorar in der Berechnung zugrunde gelegt, welches aber anfällt. Diese Musterberechnung stellt eine Teillösung dar, bei der weitere Produktoptimierungen notwendig sind, und dient lediglich der Veranschaulichung. Für individuelle Berechnungen steht ein Vergleichsrechner zur Verfügung.
Für die Anlage der monatlichen Einzahlungen wurde ein ETF-Fonds angenommen, dabei wurde für die gesamten anfallenden Fondskosten ein marktüblicher Satz von 0,5 % p. a. angesetzt.
Zur Ermittlung der Auszahlung nach Steuern wurde die Besteuerung mit dem halben Unterschiedsbetrag unter Berücksichtigung eines individuellen Einkommensteuersatzes von 35 % im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angenommen. Solidaritätszuschlag und evtl. anfallende Kirchensteuer wurden nicht berücksichtigt.